Die Kundennummer erlaubt es unseren Mitarbeitern, Ihre Daten schnell und zuverlässig zu finden. So schließen wir Verwechslungen aus. Bitte geben Sie daher bei Rückfragen immer Ihre Kundennummer an.
Vertragskonto
Unter dem Vertragskonto werden die vertragsspezifischen Daten der Verbrauchsstelle (alternativ: Lieferstelle) sowie die dazugehörigen Zahlungsvorgänge erfasst
Verbrauchsstelle
Der Ort, an dem die Energie/das Trinkwasser verbraucht wird. Er muss nicht mit der Rechnungsadresse übereinstimmen.
Zeitraum
Hier weisen wir den Zeitraum aus, in dem Sie im vergangenen Jahr Energie oder Trinkwasser bezogen haben und für den wir diese Rechnung erstellt haben. In der Regel handelt es sich um ein Jahr. Nach einem Umzug kann der Abrechnungszeitraum
bis zur nächsten Jahresabrechnung deutlich kürzer sein. Das Ablesedatum richtet sich nach dem Stadtteil, in dem Sie leben, und ist unabhängig davon, wann Sie sich bei uns angemeldet haben.
Zeitraum
Hier weisen wir den Zeitraum aus, in dem Sie im vergangenen Jahr Energie oder Trinkwasser bezogen haben und für den wir diese Rechnung erstellt haben. In der Regel handelt es sich um ein Jahr. Nach einem Umzug kann der Abrechnungszeitraum
bis zur nächsten Jahresabrechnung deutlich kürzer sein. Das Ablesedatum richtet sich nach dem Stadtteil, in dem Sie leben, und ist unabhängig davon, wann Sie sich bei uns angemeldet haben.
Verbrauch
Hier finden Sie den Energie- oder Trinkwasserverbrauch, den Sie innerhalb des Abrechnungszeitraumes hatten. Die Verbrauchsmengen für Strom, Erdgas und Wärme sind in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Für Trinkwasser wird Ihr
Verbrauch in Kubikmeter angegeben (1m³ = 1000 Liter).
Vorjahresverbrauch
Damit Sie eine Kontrolle über die Entwicklung Ihres Verbrauchs haben, nennen wir Ihnen neben den aktuellen Werten auch die Mengen des vorherigen Abrechnungszeitraums. Sollte Ihr Verbrauch im aktuellen Rechnungsjahr deutlich
vom Vorjahr abweichen, prüfen Sie bitte zunächst, ob der Vorjahreszeitraum eventuell kürzer war als die aktuelle Abrechnungsspanne.
Nettobetrag
Rechenformel: Verbrauch x Arbeitspreis / 100 = Nettobetrag Der Nettobetrag ist der Betrag für Ihren Energie- oder Trinkwasserverbrauch im Abrechnungszeitraum – ohne Umsatzsteuer. Er beinhaltet u.a.: - Die Beiträge
für Ihre verbrauchten Einheiten - Die Grundkosten für Leistungsbereitstellung, Zähler und Abrechnung - Die Netzentgelte - Die Konzessionsabgabe an die Kommune - Die Strom- und Erdgassteuer sowie zusätzliche
vom Gesetzgeber veranlasste Abgaben, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ergeben.
Umsatzsteuer
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die auf den Nettobetrag erhobene Umsatzsteuer getrennt aufzuführen. Sie beträgt derzeit für Strom und Erdgas 19 Prozent. Trinkwasser wird als Lebensmittel mit 7 Prozent besteuert.
Bruttobetrag
Hier werden Nettobetrag und Umsatzsteuer zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst.
Abschlagsbetrag
Auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs berechnen wir, wieviel Energie oder Trinkwasser Sie voraussichtlich im kommenden Verbrauchszeitraum benötigen werden. Daraus ermitteln wir einen Gesamtbetrag. Diesen buchen wir als Teilzahlungen,
sogenannte Abschläge, an festgesetzten Terminen im Laufe der kommenden elf Monate ab.
Verbrauch
Hier finden Sie den Energie- oder Trinkwasserverbrauch, den Sie innerhalb des Abrechnungszeitraumes hatten. Die Verbrauchsmengen für Strom, Erdgas und Wärme sind in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Für Trinkwasser wird Ihr
Verbrauch in Kubikmeter angegeben (1m³ = 1000 Liter).
Nettobetrag
Rechenformel: Verbrauch x Arbeitspreis / 100 = Nettobetrag Der Nettobetrag ist der Betrag für Ihren Energie- oder Trinkwasserverbrauch im Abrechnungszeitraum – ohne Umsatzsteuer. Er beinhaltet u.a.: - Die Beiträge
für Ihre verbrauchten Einheiten - Die Grundkosten für Leistungsbereitstellung, Zähler und Abrechnung - Die Netzentgelte - Die Konzessionsabgabe an die Kommune - Die Strom- und Erdgassteuer sowie zusätzliche
vom Gesetzgeber veranlasste Abgaben, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ergeben.
Nettobetrag
Rechenformel: Verbrauch x Arbeitspreis / 100 = Nettobetrag Der Nettobetrag ist der Betrag für Ihren Energie- oder Trinkwasserverbrauch im Abrechnungszeitraum – ohne Umsatzsteuer. Er beinhaltet u.a.: - Die Beiträge
für Ihre verbrauchten Einheiten - Die Grundkosten für Leistungsbereitstellung, Zähler und Abrechnung - Die Netzentgelte - Die Konzessionsabgabe an die Kommune - Die Strom- und Erdgassteuer sowie zusätzliche
vom Gesetzgeber veranlasste Abgaben, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ergeben.
Nettobetrag
Rechenformel: Verbrauch x Arbeitspreis / 100 = Nettobetrag Der Nettobetrag ist der Betrag für Ihren Energie- oder Trinkwasserverbrauch im Abrechnungszeitraum – ohne Umsatzsteuer. Er beinhaltet u.a.: - Die Beiträge
für Ihre verbrauchten Einheiten - Die Grundkosten für Leistungsbereitstellung, Zähler und Abrechnung - Die Netzentgelte - Die Konzessionsabgabe an die Kommune - Die Strom- und Erdgassteuer sowie zusätzliche
vom Gesetzgeber veranlasste Abgaben, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ergeben.
Umsatzsteuer
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die auf den Nettobetrag erhobene Umsatzsteuer getrennt aufzuführen. Sie beträgt derzeit für Strom und Erdgas 19 Prozent. Trinkwasser wird als Lebensmittel mit 7 Prozent besteuert.
Umsatzsteuer
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die auf den Nettobetrag erhobene Umsatzsteuer getrennt aufzuführen. Sie beträgt derzeit für Strom und Erdgas 19 Prozent. Trinkwasser wird als Lebensmittel mit 7 Prozent besteuert.
Umsatzsteuer
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die auf den Nettobetrag erhobene Umsatzsteuer getrennt aufzuführen. Sie beträgt derzeit für Strom und Erdgas 19 Prozent. Trinkwasser wird als Lebensmittel mit 7 Prozent besteuert.
Bruttobetrag
Hier werden Nettobetrag und Umsatzsteuer zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst.
Bruttobetrag
Hier werden Nettobetrag und Umsatzsteuer zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst.
Bruttobetrag
Hier werden Nettobetrag und Umsatzsteuer zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst.
Bruttobetrag
Hier werden Nettobetrag und Umsatzsteuer zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst.
Gezahlte Abschläge
Hier finden Sie eine Aufstellung, in welcher Höhe Sie im vergangenen Abrechnungszeitraum Abschläge gezahlt haben; aufgeteilt nach Versorgungsart und mit Angabe der Umsatzsteuer in Euro.
Abschlagsplan
Hier erfahren Sie, wann die monatlichen Abschläge durch die EVL abgebucht werden oder wann für Sie als Barzahler die Überweisung fällig ist.
Abschlagsbetrag
Auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs berechnen wir, wieviel Energie oder Trinkwasser Sie voraussichtlich im kommenden Verbrauchszeitraum benötigen werden. Daraus ermitteln wir einen Gesamtbetrag. Diesen buchen wir als Teilzahlungen,
sogenannte Abschläge, an festgesetzten Terminen im Laufe der kommenden elf Monate ab.
Verbrauchsstelle
Der Ort, an dem die Energie/das Trinkwasser verbraucht wird. Er muss nicht mit der Rechnungsadresse übereinstimmen.
Marktlokations-Identifikationsnummer
Die Marktlokations-ID dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.
Messlokations-Identifikationsnummer
Die Messlokations-ID dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.
Zählerstand
Die Differenz zwischen dem alten und neuen Zählerstand zeigt die verbrauchten Einheiten seitdem der letzte Zählerstand erfasst wurde, noch ohne die Umrechnung des Messwertes in die Abrechnungseinheiten (z.B. Kilowattstunden).
Wandlerfaktor
Dieser Wert ist auf Ihrem Stromzähler angegeben. Der Wandlerfaktor wird benötigt, um die Menge der verbrauchten Energie korrekt zu errechnen.
Verbauch/Leistung
Hier finden Sie den Energie- oder Trinkwasserverbrauch, den Sie innerhalb des Abrechnungszeitraumes hatten. Die Verbrauchsmengen für Strom, Erdgas und Wärme sind in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Für Trinkwasser wird Ihr
Verbrauch in Kubikmeter angegeben (1m³ = 1000 Liter).
Verbrauchsaufteilung
Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres
die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauchs auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig. Dafür brauchen wir zum Änderungstag
aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag der Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung
vor. Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.
Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeitig aus, auch wenn es keine Preisänderung gibt.
Stromverbrauch
Hiermit ist Wirkstrom gemeint, das ist die verbrauchte elektrische Energie, die in Licht, Wärme etc. umgewandelt wird. Er wird in Kilowattstunden (kWh) gemessen. Gegenteil ist die Blindarbeit (oder Blindstrom), die dem Aufbau
von elektrischen und elektromagnetischen Feldern dient.
Grundpreis
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis / Mess- und Schaltpreis) zusammen.
Umsatzsteuer
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die auf den Nettobetrag erhobene Umsatzsteuer getrennt aufzuführen. Sie beträgt derzeit für Strom und Erdgas 19 Prozent. Trinkwasser wird als Lebensmittel mit 7 Prozent besteuert.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Verbrauchsstelle
Der Ort, an dem die Energie/das Trinkwasser verbraucht wird. Er muss nicht mit der Rechnungsadresse übereinstimmen.
Marktlokations-Identifikationsnummer
Die Marktlokations-ID dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.
Messlokations-Identifikationsnummer
Die Messlokations-ID dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.
Zählerstand
Die Differenz zwischen dem alten und neuen Zählerstand zeigt die verbrauchten Einheiten seitdem der letzte Zählerstand erfasst wurde, noch ohne die Umrechnung des Messwertes in die Abrechnungseinheiten (z.B. Kilowattstunden).
Zustandszahl/ Brennwert
Beim Erdgas wird zwischen Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Zähler der je nach Druck, Temperatur oder geodätischer Höhe der Lieferstelle variiert. Die Abrechnung
erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normalzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf diesen Normzustand umgerechnet werden. Diese Umrechnung erfolgt über die Zustandszahl z, die Ihr Netzbetreiber kundenspezifisch ermittelt
und an uns weitergeleitet hat.
Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Normkubikmeter Erdgas enthalten ist, und wir regelmäßig mit geeichten Messgeräten vom Netzbetreiber bestimmt. Der Abrechnungswert H ist der mengengewichtete mittlere
Brennwert.
Zustandszahl/ Brennwert
Beim Erdgas wird zwischen Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Zähler der je nach Druck, Temperatur oder geodätischer Höhe der Lieferstelle variiert. Die Abrechnung
erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normalzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf diesen Normzustand umgerechnet werden. Diese Umrechnung erfolgt über die Zustandszahl z, die Ihr Netzbetreiber kundenspezifisch ermittelt
und an uns weitergeleitet hat.
Der Brennwert beschreibt den Energiegehalt, der in einem Normkubikmeter Erdgas enthalten ist, und wir regelmäßig mit geeichten Messgeräten vom Netzbetreiber bestimmt. Der Abrechnungswert H ist der mengengewichtete mittlere
Brennwert.
Verbrauch/Leistung
Hier finden Sie den Energie- oder Trinkwasserverbrauch, den Sie innerhalb des Abrechnungszeitraumes hatten. Die Verbrauchsmengen für Strom, Erdgas und Wärme sind in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Für Trinkwasser wird Ihr
Verbrauch in Kubikmeter angegeben (1m³ = 1000 Liter).
Verbrauchsaufteilung
Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres
die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauchs auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig. Dafür brauchen wir zum Änderungstag
aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag der Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung
vor. Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.
Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeitig aus, auch wenn es keine Preisänderung gibt.
Grundpreis
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis / Mess- und Schaltpreis) zusammen.
Umsatzsteuer
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die auf den Nettobetrag erhobene Umsatzsteuer getrennt aufzuführen. Sie beträgt derzeit für Strom und Erdgas 19 Prozent. Trinkwasser wird als Lebensmittel mit 7 Prozent besteuert.
Verbrauchsstelle
Der Ort, an dem die Energie/das Trinkwasser verbraucht wird. Er muss nicht mit der Rechnungsadresse übereinstimmen.
Zählerstand
Die Differenz zwischen dem alten und neuen Zählerstand zeigt die verbrauchten Einheiten seitdem der letzte Zählerstand erfasst wurde, noch ohne die Umrechnung des Messwertes in die Abrechnungseinheiten (z.B. Kilowattstunden).
Abrechungsfaktor
Der Abrechnungs- oder auch Zählwerkfaktor ist ein geräteabhängiger Faktor. Er wird für die Bestimmung des abzurechnenden Verbrauchs benötigt.
Verbrauch
Hier finden Sie den Energie- oder Trinkwasserverbrauch, den Sie innerhalb des Abrechnungszeitraumes hatten. Die Verbrauchsmengen für Strom, Erdgas und Wärme sind in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Für Trinkwasser wird Ihr
Verbrauch in Kubikmeter angegeben (1m³ = 1000 Liter).
Verbrauchsaufteilung
Im Normalfall wird die Rechnung für ein Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres
die Preise (z.B. durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauchs auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig. Dafür brauchen wir zum Änderungstag
aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie lesen Ihren Zähler zum Stichtag der Preisänderung ab und teilen uns den aktuellen Stand mit. Oder wir nehmen eine rechnerische Abgrenzung
vor. Dabei wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren genauso, wenn uns zum Termin der Abrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen.
Übrigens: Aus umsatzsteuerlichen Gründen nehmen wir auch zum Jahreswechsel eine Abgrenzung vor. Wir weisen daher den Abrechnungszeitraum zweizeitig aus, auch wenn es keine Preisänderung gibt.
Grundpreis
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis / Mess- und Schaltpreis) zusammen.
Umsatzsteuer
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die auf den Nettobetrag erhobene Umsatzsteuer getrennt aufzuführen. Sie beträgt derzeit für Strom und Erdgas 19 Prozent. Trinkwasser wird als Lebensmittel mit 7 Prozent besteuert.
Staatliche Lasten
Hierunter sind alle vom Staat erhobenen Steuern, Abgaben und Umlagen zusammengefasst.
Netznutzungsentgelt
Das Netznutzungsentgelt beinhaltet die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des entsprechenden Strom- und Erdgasnetzes. Wir bekommen es vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Bei Wasser sowie bei Fern-
und Nahwärme gibt es keine Netzbetreiber, dementsprechend werden keine Netznutzungsentgelte erhoben.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Messdienstleistung
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.
Konzessionsabgabe
Die Stadt Leverkusen räumt der EVL das Recht ein, öffentlichen Raum für den Betrieb von Verteilnetzen und Leitungen zu nutzen. Dafür zahlt die EVL eine Abgabe an die Stadt.
Staatliche Lasten
Hierunter sind alle vom Staat erhobenen Steuern, Abgaben und Umlagen zusammengefasst.
Netznutzungsentgelt
Das Netznutzungsentgelt beinhaltet die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des entsprechenden Strom- und Erdgasnetzes. Wir bekommen es vom jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Bei Wasser sowie bei Fern-
und Nahwärme gibt es keine Netzbetreiber, dementsprechend werden keine Netznutzungsentgelte erhoben.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Messdienstleistung
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.
Konzessionsabgabe
Die Stadt Leverkusen räumt der EVL das Recht ein, öffentlichen Raum für den Betrieb von Verteilnetzen und Leitungen zu nutzen. Dafür zahlt die EVL eine Abgabe an die Stadt.
Staatliche Lasten
Hierunter sind alle vom Staat erhobenen Steuern, Abgaben und Umlagen zusammengefasst.
Vergleich Stromverbrauch
Dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) folgend und um Ihnen eine bessere Orientierung zu geben, weisen wir an dieser Stelle den Verbrauch vergleichbarer Haushalte aus.
Stromkennzeichnung
Die Energieversorgung Leverkusen (EVL) ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, Angaben zum Energieträgermix der Stromerzeugung zu machen. In der Darstellung sehen Sie, wie hoch der Anteil an Kernenergie,
fossilen Brennstoffen sowie erneuerbaren Energien am Mix der Stromlieferung ist. Damit Sie vergleichen können, sind ebenfalls die bundesdeutschen Durchschnittswerte ausgewiesen. Übrigens: Im November eines Jahres werden die
Zahlen für das vergangene Jahr ausgewiesen.
Vergleich Gasverbrauch
Dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) folgend und um Ihnen eine bessere Orientierung zu geben, weisen wir an dieser Stelle den Verbrauch vergleichbarer Haushalte aus.