Informationen zur energiepreisbremse und soforthilfe

Fragen und Antworten

Wie setzt sich die Dezember-Soforthilfe zusammen?

Alle Gaskundinnen und Gaskunden haben im Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert, bekommen. Sie entspricht einem Zwölfte des Im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauch, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis. Die Werte des prognostizierten Jahresverbrauchs werden vom zuständigen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt.

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Beispiel für die Berechnung des Entlastungsbetrags
⁢der Dezember-Soforthilfe:

Werte:

Höhe der Jahresverbrauchsprognose im September 2022:
⁢Ein Zwölftel des Jahresverbrauchs (10.000 kWh : 12 Monate):
⁢Arbeitspreis brutto zum Stichtag 1. Dezember 2022:

⁢Arbeitspreis brutto für Zwölftel-Jahresverbrauch (833 kWh x 12,25 ct/kWh):
⁢Grundpreis brutto/Monat zum Stichtag 1. Dezember 2022:⁢

   10.000 kWh
⁢        833 kWh
⁢     12,25 ct/kWh

⁢   102,04 Euro
⁢     15,96 Euro⁢

Entlastungsbetrag brutto (102,04 Euro + 15,96 Euro):

   118,00 Euro

Wie funktioniert die Preisbremse?

Für Haushalte und kleine Gewerbekunden gilt:

80 % Ihres prognostizierten Verbrauchs erhalten Sie zu einem gedeckelten Preis von:
Strompreisbremse: 40 Cent/Kilowattstunde
Gaspreisbremse: 12 Cent/Kilowattstunde
Wärmepreisbremse: 9,5 Cent/Kilowattstunde

Für die Energie, die Sie über 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

(Hinweis: Für Großverbraucher (d.h. herzlicher Stromverbrauch >30.000 kWh bzw. Gasverbrauch >1,5 GWh) gelten abweichende Werte.)

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Wie berechnet sich meine Entlastung?

Für die Berechnung Ihres Strom-Entlastungsbetrages wird die Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers herangezogen (für Gas und Wärme wird die Jahresverbrauchsprognose aus dem Monat September 2022 herangezogen). Für 80 % dieses Verbrauchs greift die Energiepreisbremse in Form eines Entlastungskontingents. Der Entlastungsbetrag berechnet sich aus der Differenz zwischen dem gedeckelten Preis (Referenzpreis) und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Tarif, multipliziert mit Ihrem Entlastungskontingent, bezogen auf Ihren aktuellen Abrechnungszeitraum.
(Hinweis: Die Jahresverbrauchsprognose kann sich ggf. von den Vorjahresverbräuchen unterscheiden.)
   

Beispiel für die Berechnung des Strom-Entlastungsbetrags:

Werte:

Höhe der Jahresverbrauchsprognose:
⁢80 % des Jahresverbrauchs (3.000 kWh x 80 : 100):
⁢Arbeitspreis brutto zum Stichtag 1. Januar 2023:
⁢Referenzpreis brutto (Strompreisbremse):

⁢Arbeitspreis minus Referenzpreis (56,62 ct/kWh ./. 40,00 ct/kWh):
⁢Abrechnungszeitraum Jan 2023 bis März 2023 (2.400 kWh : 12 Monate x 3 Monate):

3.000 kWh
⁢2.400 kWh
⁢56,62 ct/kWh
⁢40,00 ct/kWh

⁢16,62 ct/kWh
⁢   600 kWh

Entlastungsbetrag brutto für den Zeitraum Jan '23 bis März '23 (600 kWh x 16,62 ct/kWh):

99,72 Euro

Wie hat sich die Mehrwertsteuer für Gas und Wärme entwickelt?

Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % anstatt 19 %.

Ändert sich der Grundpreis durch die Energiepreisbremse?

Nein, der Grundpreis bleibt unverändert. Die Preisbremse wirkt sich nur auf den Arbeitspreis Ihres Vertrages aus.

Warum ist mein Verbrauch in Zeitabschnitten aufgeteilt?

Diese zeitlichen Abgrenzungen kommen zustande, wenn sich Ihr Tarif oder der Preis ändert (zum Beispiel aufgrund einer Preisanpassung) oder wenn Sie uns im Laufe des Abrechnungsjahres einen oder mehrere Zählerstände mitgeteilt haben. Zu jedem aufgeführten Zählerstand finden sie eine Information darüber, warum und wie er abgelesen wurde. Es wird alles ganz genau erfasst.

Musterrechnung mit Energiepreisbremse

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Kurze Rechnungserklärung

1. Identifikation des Kunden

Die Kundennummer ist eine der wichtigsten Identifikationsmerkmale. Bitte geben Sie bei allen Kontaktarten stets Ihre vollständige Kundenummer an, egal ob bei Anrufen, Schriftverkehr oder Überweisungen.

2. Abrechnungszeitraum

Hier finden Sie den Abrechnungszeitraum Ihrer Jahresrechnung, d.h. in welchem Zeitraum Ihr Verbrauch erfasst und abgerechnet wurde.

3. Informationen zur Abrechnung

In diesem Bereich sind die Energieart (Strom, Gas, Wasser, Nah- oder Fernwärme), der Verbrauch sowie die bereits bezahlten Abschläge zu finden. Je nach Verbrauch ergibt sich ein zuzahlender Restbetrag oder ein Guthaben.

4. Soforthilfe

Alle Gaskundinnen und Gaskunden haben im Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert, bekommen. Sie entspricht einem Zwölfte des Im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauch, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis. Die Werte des prognostizierten Jahresverbrauchs werden vom zuständigen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt.

5. Energiepreisbremse

Für die Berechnung Ihres Strom-Entlastungsbetrages wird die Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers herangezogen (für Gas und Wärme wird die Jahresverbrauchsprognose aus dem Monat September 2022 herangezogen). Für 80 % dieses Verbrauchs greift die Energiepreisbremse in Form eines Entlastungskontingents. Der Entlastungsbetrag berechnet sich aus der Differenz zwischen dem gedeckelten Preis (Referenzpreis) und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Tarif, multipliziert mit ihrem Entlastungskontingent, bezogen auf Ihren aktuellen Abrechnungszeitraum.
(Hinweis: Die Jahresverbrauchsprognose kann sich ggf. von den Vorjahresverbräuchen unterscheiden.)

6. Buchungs- und Zahlungsinformationen

Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, informieren wir Sie an dieser Stelle, von welchem Konto wir den Betrag einziehen oder gegebenenfalls Ihnen Ihr Guthaben überweisen.
Im Falle einer Überweisung bitten wir Sie, die Rechnung bzw. Abschläge fristgerecht zu den genannten Fälligkeitsdaten zu überweisen bzs. einzuzahlen.

An wenn kann ich mich bei Fragen wenden?

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