FAQ

Antworten zur Zählerablesung

Warum müssen die Zähler abgelesen werden?

Auf Basis der abgelesenen Zählerstände erstellt die EVL, bzw. Ihr Energielieferant, Ihre Jahresabrechnung.

Kommt der Ableser im Auftrag der EVL?

Die Ablesung der Strom- und Gaszähler erfolgt im Auftrag des Netzbetreibers. Für Leverkusen ist dies die Rheinische Netzgesellschaft (RNG). Die Ableser der EVL sind somit im Auftrag der RNG unterwegs.
 
Informationen zur Netznutzung durch die RNG finden Sie hier.
 
Die  Wasser- und Wärmenetze unterliegen nicht der Energiemarktliberalisierung und werden von der EVL selbst betrieben. Daher erfolgt die Ablesung der Wasser- und Fernwärmezähler direkt durch die EVL.

Ich bin "Selbstableser", warum kommt der Ableser trotzdem zu mir?

Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen hat der zuständige Netzbetreiber, die Rheinische NETZGesellschaft (RNG), die Ableser der EVL beauftragt auch die Zähler der bisherigen "Selbstableser" (Kunden im EVL-regio und EVL-regioKOMBI) wieder abzulesen. Hierdurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Kostet es was, wenn der Ableser vergeblich vor Ort war?

Nein, für den Besuch und die Ablesung entstehen Ihnen keine gesonderten Kosten. Dies gilt auch für unsere Kunden im EVL regio und EVL-regioKOMBI, die zuvor ihre Zähler selbst abgelesen haben.

Kann ich meinen Zähler auch selbst ablesen?

Ja, das können Sie. Auf diesen Wegen können Sie uns die Zählerstände übermitteln:
 
Online: Nutzen Sie dazu unser Formular
Telefonisch: Unser Ableser war bei Ihnen und hat eine Karte mit einem neuen Terminvorschlag und seiner Telefonnummer hinterlassen. Über diese Nummer  können Sie uns gerne Ihre Zählerstände mitteilen.
Per Post: Hat der Ableser Sie dreimal nicht angetroffen, hinterlässt er Ihnen eine Ablesekarte, die Sie ausfüllen und an uns zurücksenden können.

Ich bin kein EVL-Kunde, warum wird bei mir trotzdem abgelesen?

Der Netzbetreiber für Leverkusen, die Rheinische Netzgesellschaft (RNG), hat die Verpflichtung gegenüber allen Energieanbietern die Zählerstände abzulesen und zu übermitteln. Im Auftrag der RNG ermitteln die Ableser der EVL daher die Zählerstände im gesamten Leverkusener Netzgebiet.

Wie viele Versuche macht der Ableser, um mich zu erreichen?

Unser Ableser wird Ihnen zweimal einen Terminvorschlag hinterlassen. Trifft er Sie ein drittes Mal nicht an, hinterlässt er Ihnen eine Ablesekarte, mit der Sie der EVL Ihre Zählerstände per Post übermitteln können.
 
Sie können jedoch auch einen individuellen Termin mit dem Ableser vereinbaren. Die Telefonnummer finden Sie auf der Karte mit dem Terminvorschlag.

Der Ableser hat mich nicht angetroffen und ich habe keine Zäherstände übermittelt. Was passiert?

Haben wir keine Zählerstände von Ihnen erhalten, schätzen wir Ihren Jahresverbrauch auf Basis der vorangegangen Abrechnungsperioden. Auf dieser Grundlage erstellt die EVL dann Ihre Jahresabrechnung.

Ist der Ableser berechtigt, vor Ort Geld zu kassieren?

Nein, der Ableser notiert lediglich Ihren Zählerstand. Kein Ableser wird von Ihnen Geld verlangen. In einem solchen Fall kontaktieren Sie uns bitte.
 
Alle Ableser können sich mit einem EVL-Dienstausweis ausweisen.

Erläuterungen Strom

Steuern und Abgaben am Strompreis

Der Anteil von Steuern und Abgaben am Strompreis hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Hierzu gehören auch die gesetzlichen Umlagen in Folge des Gesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG).

Die nachfolgende Grafik gibt Ihnen eine Übersicht:

Zusammensetzung des Strompreises für Privathaushalte 2016

Erläuterungen Gas

Umrechnungsfaktor bei der thermischen Gasabrechnung (kWh/m³)

Die EVL ist entsprechend der Vorschrift G 685 des DVGW Arbeitsblattes (Thermische Gasabrechnung) verpflichtet, den am Zähler in Betriebsvolumen gemessenen Gasverbrauch (m³) in die Wärmemenge "kWh" umzurechnen.
Die Umrechnung in kWh berücksichtigt dabei sowohl die Schwankungen der Zusammensetzung des Naturproduktes Erdgas (Brennwert) wie auch die individuellen Gegebenheiten jeder einzelnen Verbrauchsstelle (Zustandszahl "z") und führt so zu einer exakteren Abrechnung. (DVGW: Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.)

Im Detail:
Der Gasverbrauch wird mit einem geeichten Gaszähler gemessen und grundsätzlich über das Zählwerk des Gaszählers angezeigt. Der Gasverbrauch ist die Differenz der Zählerstände zwischen Ende und Beginn der Abrechnungszeitspanne.
Da das Gasvolumen beim Kunden am Zähler im Betriebszustand gemessen wird, muss es über die Zustandszahl "z" in den Normzustand umgerechnet werden. Die Zustandszahl "z" stellt das Verhältnis von Normvolumen zu Betriebsvolumen dar.

In der Zustandszahl "z" werden folgende Einflussgrößen berücksichtigt:

  • der Luftdruck (Einteilung des Liefergebiets Leverkusen in drei Höhenzonen)
  • der Lieferdruck (verbrauchsstellenindividuell)
  • die Liefertemperatur des Gases (Festwert)

Brennwert:
Erdgas ist ein Naturgas, bei dem der Brennwert - wenn auch geringfügig - ständig variiert.

Der Brennwert des Gases beschreibt, welche Wärmemenge in kWh bei Verbrennung eines Normkubikmeter freigesetzt wird. Die Angabe über den Brennwert je Normkubikmeter erhält die EVL monatsbezogen von ihrem Erdgas-Vorlieferanten.

Da im Normfall eine Abrechnung mehr als einen Monat umfasst, ermittelt die EVL einen durchschnittlichen Abrechnungsbrennwert für den gesamten Abrechnungszeitraum. Die Ermittlung dieses Abrechnungsbrennwertes erfolgt mengengewichtet und berücksichtigt so die meist temperaturbedingten Verbrauchsschwankungen.

Beispiel für die Berechnung des Umrechnungsfaktors:
(z. B. Overfeldweg, 51371 Leverkusen)

Höhenzone 1: < 65 m ü. .N.N.
Zustandszahl: 0,95581
gewogener mittlerer Brennwert: 10,13 kWh/m³ (Mittel aus 12 Monatsbrennwerten)
Umrechnungsfaktor: = 0,95581 x 10,13 kWh/m³ = 9,682 kWh/m³
abgelesener Verbrauch: 1.234 m³ (Betriebszustand)
abgerechneter Verbrauch in der Jahresabrechnung : 1.234 m³ x 9,682 kWh/m³ = 11.948 kWh

Erläuterungen Wasser

Erläuterung zur Berechnung des Wasserpreises

Die Preisgestaltung unserer Energiepreise ergibt sich aus den Allgemeinen Verordnungen zur Belieferung der einzelnen Energiearten und die beim zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW beantragten und genehmigten Preisanfragen.

Wasserpreise ab 01.04.2005

Arbeitspreis Euro/m³ Netto    1,61
Grundpreis Euro/Jahr  Netto  83,40
Zuschlag Euro/Jahr für jede Wohneinheiten Netto  46,00/je Wohnungs- bzw.Gewerbeeinheit


Der Grundpreis eines Wasserzählers setzt sich zusammen aus einem fixen Anteil, der sich nach der Größe des eingebauten Zählers richtet und einem variablen Anteil, der sich nach der Anzahl der über den Zähler versorgten Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten richtet. Der fixe Anteil - auch Zählermiete - deckt unsere Aufwendungen für die Messung und Abrechnung ab, während der variable Anteil - auch Bereitstellungspreis - die Kosten für die Bereitstellung von Netzen und Leitungen auffängt. Das heißt, je mehr Wohnungen über einen Zähler versorgt werden, desto größer muss letztendlich unser Leitungssystem ausgelegt sein, damit allen Abnehmern jederzeit eine ausreichende Menge Frischwasser zur Verfügung steht. Gemäß den gültigen Tarifen gilt als Wohneinheit jede vom Eigentümer oder einem selbständigen Nutzungsberechtigten bewohnte oder bewohnbare Wohnung, unabhängig von ihrer Größe. Eine Änderung der Wassereinheiten erfolgt in der Regel erst im Fall einer andauernden Veränderung der Wohnraumsituation, wie beispielsweise durch Zusammenlegung zweier Wohnungen oder Umbau eines Zwei- in ein Einfamilienhaus. Ein vorübergehender Leerstand der Räumlichkeiten wird nicht berücksichtigt.

Antworten zur EVL-Card

Wie kann ich die EVL-Card-Sparvorteile für mich nutzen?

In der Regel müssen Sie beim Kooperationspartner nur Ihre EVL-Plastikkarte oder Ihre digitale EVL-Card vorzeigen. Bei Internetbuchungen oder telefonischen Reservierungen finden Sie alle notwendigen Informationen zur Vorteilsbuchung im Angebotstext und müssen in der Regel nur ein Kennwort und Ihre Kartennummer angeben.

Um die EVL-Card griffbereit auf dem Smartphone zu haben, aktivieren Sie deshalb Ihre digitale EVL-Card über den Icon „EVL-Card“. Sie benötigen allein Ihren Nachnamen und Ihre Kartennummer, wenn Sie bereits im Besitz einer EVL-Plastikkarte sind.

Wie erfahre ich über die EVL-App, welche neuen EVL-Card-Sparvorteile es gibt?

Über den Icon „EVL-Card“ werden Sie über aktuelle EVL-Card-Highlights informiert. Es geht aber noch bequemer: Aktivieren Sie einfach die Push-Funktion Ihres Smartphones für die EVL-App und schon erhalten Sie regelmäßig alle News direkt aufs Smartphone gesendet. Unsere Empfehlung: Abonnieren Sie auch den EVL-Card Newsletter unter www.evl-gmbh.de.

Wie komme ich an eine EVL-Card? Wo kann ich die Karte bestellen?

Auf Wunsch erhalten alle EVL-Kunden* die EVL-Card. Bei Fragen sind unsere Kundenberater/-innen in unserem Kundencenter im City Point gerne für Sie da - persönlich oder telefonisch 0049 214 8661 661.
*Für EVL Strom- und/oder Erdgaskunden bzw. Nah- oder Fernwärmekunden außer Grundversorgung (Basis) und Allgemeinstrom.

Kundencenter im City Point                   
Friedrich-Ebert-Platz 11                          
51373 Leverkusen                                  
Telefon: 0214 8661 661
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 8.00 - 18.00 Uhr

Kostet die EVL-Card etwas?

Die EVL-Card wird als kostenloser Service an alle EVL-Kunden* ausgegeben.
*Für EVL Strom- und/oder Erdgaskunden bzw. Nah- oder Fernwärmekunden außer Grundversorgung (Basis) und Allgemeinstrom.

Sie besuchen regelmäßig einen Freizeitanbieter, den Sie hier in den Sparvorteilen vermissen. Was tun?

Wir freuen uns immer über Vorschläge und Anregungen und sind ständig, bemüht, das Angebot für Sie zu erweitern. Schreiben Sie uns einfach über unsere Kontaktdaten eine Info, damit wir Ihren Wunsch-Partner ansprechen können. email@9b9af9b2564b411cb51a301be7c88953evl-gmbh.de

Für wen, wie lange oder wie oft kann die Karte eingesetzt werden?

Die Gültigkeit der EVL-Card ist auf der Karte vermerkt. Sie erhalten von der EVL automatisch bei Ablauf eine neue gültige EVL-Plastikkarte. Die digitale Karte muss neu aktiviert werden. Die Karte können Sie, so oft Sie wollen, für sich, für Ihre(n) Lebenspartner(in) und Kinder – sofern im selben Haushalt lebend – nutzen.
Die Vorteilsberechtigung besteht entsprechend der EVL-Card-AGBs. Die digitale EVL-Card kann auch vor Ende der Kartenlaufzeit deaktiviert werden, sofern die Vorteilsberechtigung entfällt.

Sollten Angebotsbegrenzungen seitens des Kooperationspartners bestehen, zum Beispiel hinsichtlich der Angebotslaufzeit, finden Sie diese Information in der Angebotsbeschreibung.

Der Kooperationspartner hat das Recht, Sie bei Vorlage Ihrer EVL-Plastikkarte oder digitalen EVL-Card nach dem Personalausweis zu fragen. Nur so kann er auch kontrollieren, dass Sie der namentliche auf der Karte Genannte sind und den Vorteil in Anspruch nehmen dürfen.

Wenn ich die Karte nutze, werden dann personenbezogene Daten von mir gespeichert?

Nein, es werden bei der Kartennutzung keine personenbezogenen Daten von Ihnen erfasst und gespeichert. Der Kooperationspartner hält nur fest, dass die Karte vorgezeigt wurde und ggf. auch wie vielen Personen der Vorteil gewährt wurde.

Werden auf der Karte personenbezogene Daten gespeichert?

Die EVL-Plastikkarte hat keinen Chip oder Magnetstreifen. Es werden entsprechend keine Daten auf der Karte gespeichert. Es steht lediglich Ihr Name auf der Karte, damit Sie sich als Vorteilsberechtigter ausweisen können.
Für die Prüfung der Vorteilsberechtigung als EVL-Kunde werden die von Ihnen angegebenen Daten bei der Aktivierung der digitalen Karte gespeichert, geprüft und verarbeitet.

Der Karteneinsatz hat bei einem Kooperationspartner nicht funktioniert. Was tun?

Bitte teilen Sie uns den Sachverhalt unter folgenden Adressen mit, damit wir dem nachgehen können.
E-Mail an: email@6a3fac4fd5ce417db336c4a6cb6c8054evl-gmbh.de
Telefonisch unter: 0049 214 8661 369
Wir möchten natürlich einen reibungslosen Karteneinsatz sicherstellen.

Ich habe noch andere Fragen. Wem kann ich die stellen?

Sie können sich mit Ihren Fragen direkt an die EVL wenden unter dem Mailkontakt: evl@4029d14f3c6e483db32e35cd20952931evl-gmbh.de oder telefonisch unter 0049 214 8661 661.

Erläuterungen zur EVL-App

Erläuterungen zum Veranstaltungskalender

Im Veranstaltungskalender der EVL-App werden neben EVL-Terminen zahlreiche weitere Veranstaltungen in Leverkusen angezeigt. Alle Angaben im Kalender ohne Gewähr. Sollten Sie einen Fehler entdecken, Änderungswünsche bei einem Termin haben oder uns neue Veranstaltungstermine vorschlagen wollen, dann schicken Sie uns gerne eine kurze E-Mail an presse@6ed1c6bf541149c988e62470f37f7895evl-gmbh.de.