Kontaktformular

EVL-Card-Bestellung


Ihre Vorteile mit der EVL-Card


Ja, hiermit bestelle ich meine persönliche Kundenkarte!

Im Folgenden bitten wir Sie um einige persönliche Angaben, ohne die eine Kartenerstellung leider nicht möglich ist. Wir bitten Sie daher, das nachfolgende Formular sorgfältig auszufüllen.


Persönliche Angaben

Damit wir Sie in Zukunft korrekt ansprechen können, möchten wir Sie bitten, den originalgetreuen Empfängertext von Ihrer Rechnung hier einzugeben.

Ich würde gerne auch künftig weitere Informationen über die Vorteil der EVL-Card auf schriftlichem oder elektronischem Wege erhalten. Ich bin berechtigt, der vorgenannten Nutzung meiner Daten jederzeit gegenüber der EVL zu widersprechen (z.B. per Brief, Telefon, Fax oder E-Mail).
Klicken, um ein neues Bild zu erhalten
Die mit einem ** gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Allgemeine Bedingungen zur EVL-Card

1. Der Kunde* erhält mit Unterzeichnung des EVL-Strom- und/oder Erdgasliefervertrages (ausgenommen Grundversorgung (Basis) und Allgemeinstrom) bzw. Nah- oder Fernwärmeliefervertrages auf Wunsch seine persönliche „EVL-Card“. Die Karte ist auch digital über die EVL-App verfügbar.

2. Der Kunde erkennt diese allgemeinen Bedingungen zum Gebrauch der „EVL-Card“ durch seine Unterschrift auf der auf seinen Namen ausgestellten Plastikkarte bzw. durch Zustimmung im Zuge der Registrierung der digitalen Karte als verbindlich an.

3. Die Karte wird unter folgenden Voraussetzungen für letztverbrauchende Strom- und/oder Erdgaskunden bzw. Nah- oder Fernwärmekunden der EVL angeboten:
- Mit dem Kunden besteht ein auf seinen Namen laufender EVL-Strom- und/oder Erdgasliefervertrag bzw. Nah-
  oder Fernwärmeliefervertrag. 
- Der Kunde teilt EVL die Kundennummer sowie alle weiteren für die Kartenerstellung notwendigen Daten
  (Name, Anschrift sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder) mit. Die Kundennummer steht auf jeder
  Rechnung.

4. Die Plastikkarte verbleibt im Eigentum der EVL und wird dem Kunden nur zur Nutzung überlassen. Sie ist nur gültig mit persönlicher Unterschrift und nach Erhalt sofort zu unterzeichnen. Voraussetzung für den Erhalt und die Nutzung der digitalen Karte ist eine gültige Registrierung unter Kartennummer und Namen.
Die Karte ist nicht übertragbar.

5. Nur bei Vorliegen der Voraussetzung gemäß Ziffer 3 ist der Inhaber berechtigt, die jeweils gültigen „EVL-Card“ Vergünstigungen und Leistungen bei den Einrichtungen der angeschlossenen Leistungsträger für sich, den Partner sowie die Anzahl der auf der Karte vermerkten Kinder geltend zu machen. Im Einzelfall kann der angeschlossene Leistungsträger das Angebot auf eine bestimmte Personenzahl und/oder Menge begrenzen. Der Umfang der jeweiligen Vergünstigungen und Leistungen ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung des Leistungsträgers.

6. EVL ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Karte zu erweitern bzw. einzuschränken oder vollständig zurückzunehmen sowie die Bereitstellung der Smartphone-App einzustellen. Die in den veröffentlichten Leistungsverzeichnissen genannten Leistungen sind unverbindlich. Die jeweiligen Vergünstigungen der angeschlossenen Leistungsträger sowie etwaige Gültigkeitseinschränkungen sind unter www.evl-gmbh.de einzusehen. Sollte es EVL aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, dem Kunden die Kartenvorteile zu gewähren, besteht kein Anspruch des Kunden auf Gewährung der Vorteile; Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

7. Die „EVL-Card“ gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder vergleichbaren Dokumenten.

8. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dies EVL unverzüglich anzuzeigen. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt kostenlos durch EVL.

9. EVL übernimmt durch die Bereitstellung der Karte keine Haftung oder Gewähr für die Einräumung der Vergünstigungen bzw. die Erbringung der Leistungen durch die in den „EVL-Card“ Leistungsverzeichnissen genannten Leistungsträger. Für die Nutzung der Einrichtungen der Leistungsträger gelten die jeweils einschlägigen Benutzungsbedingungen. Sofern EVL im Rahmen von Kooperationen mit Handelspartnern Verkaufsaktionen in das Programm integriert, kommt ein Kaufvertrag zwischen diesem und dem Kunden zustande; EVL tritt nur als Vermittler auf. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Handelspartners.

10. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis mit der „EVL-Card“ mit sofortiger Wirkung durch Rückgabe der Plastikkarte bzw. Deaktivierung der digitalen Karte in der Smartphone-App kündigen.

11. EVL kann das Vertragsverhältnis mit der „EVL-Card“ jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Strom- und/oder Erdgasliefervertrag bzw. Nah- oder Ferwärmevertrag zwischen dem Karteninhaber und der EVL nicht mehr besteht, wenn ihm Hausverbot in einer der in den Leistungsverzeichnissen genannten Einrichtungen erteilt wurde oder bei missbräuchlicher Nutzung der Karte. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden: die Plastikkarte ist EVL unverzüglich zurückzugeben, die digitale Karte ist unverzüglich zu deaktivieren.

12. EVL ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen zur „EVL-Card“ jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung veröffentlicht EVL die neuen allgemeinen Bedingungen unter Hervorhebung der Änderungen im Internet unter www.evl-gmbh.de. Der Kunde hat ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zwei Wochen Zeit, dem Wirksamwerden der neuen Bedingungen dadurch zu widersprechen, dass er von seinem Kündigungsrecht nach Ziffer 10 Gebrauch macht. Durch Weiterbenutzung der Karte erkennt der Kunde die geänderten Bedingungen an.

13. Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht erhält der Kunde in dem Informationsblatt "Datenschutzhinweise nach Art. 13, 14 DS-GVO".

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leverkusen.

15. Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Bedingungen oder eine künftig aufgenommene Regelung ganz oder teilweise nicht wirksam oder durchführbar sein oder werden, so bleiben Geltung und Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Falle werden die Vertragspartner die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame bzw. durchführbare Regelung ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommt. Gleiches gilt entsprechend für eventuelle unbeabsichtigte Vertragslücken.



*Es sind in allen Fällen gleichermaßen weibliche und männliche Personen gemeint.

EVL Stand: 01/2020

Allgemeine Bedingungen zur EVL-Card zum Download