Aufgrund stark gestiegener Strom-Beschaffungskosten erhöhen sich die Strompreise.
Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 kWh steigt die Stromrechnung über alle Tarife - alte wie neue - um rund 2,08 Euro im Monat.
Über die genauen Vereinbarungen infolge der Preisanpassung in den einzelnen Verträgen informieren wir jeden Kunden per Post mit einem persönlichen Anschreiben.
Der Grund ist, dass die Kosten für das Zusammensortieren der Schreiben höher sind als das Porto für einzelne Briefe. Wir bitten insofern um Ihr Verständnis. Vielen Dank!
Nein. Bis zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung werden wir die Abschlagsbeträge für Strom nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch ändern. Sie haben die Möglichkeit, über unser Kundenportal im Internet Ihre
Abschläge anzupassen.
Ja. In der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung wird automatisch zum 1. August 2022 eine Aufteilung des Verbrauchs auf Grundlage Ihres Durchschnittverbrauchs und der jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen vorgenommen.
Wenn Sie die Aufteilung nach abgelesenem Wert wünschen, notieren Sie bitte Ihren Zählerstand zum Stichtag 31. Juli 2022 und übermitteln Sie uns diesen Zählerstand schriftlich bis spätestens
11. August 2022.
Das geht am schnellsten über unser Kundenportal im Internet sowie formlos per Post unter Angabe von Kunden- und Zählernummer.
Die Adresse lautet: Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG, Postfach 10 11 60, 51311 Leverkusen.
Nach dem 11. August 2022 eintreffende Zählerstände können nicht mehr berücksichtigt werden.
Mit der Online-Rechnungserklärung der EVL können Sie ganz bequem die wichtigsten Informationen zu Ihrer Jahresrechnung anhand einer Musterrechnung ansehen.
Von Abrechnungswert bis Zustandszahl – Dort liefert das Energielexikon der EVL auch alle wesentlichen Begriffserklärungen und Definitionen. Viele weitere Antworten und Statistiken gibt es zudem auf der Internetseite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew).
Um Ihren Vertrag zu den neuen Konditionen fortzusetzen, müssen Sie nichts veranlassen. Aufgrund der Änderungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, das Sie ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung schriftlich ausüben können.
Sprechen Sie uns in jedem Fall vorher an. Unsere Mitarbeiter:innen im City Point beraten Sie gerne persönlich. Bei einem Gespräch – telefonisch oder vor Ort – informieren wir Sie über Ihren Vertrag und überprüfen mit Ihnen gemeinsam, ob es für Sie als EVL-Kunde noch Einsparpotenzial gibt.
Servicenummer 0214 8661 661, Mo. - Fr. 8.00 - 18.00 Uhr
Kleine Einsparungen beim Gesamtverbrauch helfen oft schon die Energiekosten zu steuern. Die EVL unterstützt Sie dabei, Einsparpotentiale zu identifizieren. Mit dem Energiespar-Service bietet die EVL Ihnen geldwerte Vorteile und Möglichkeiten, die Energiekosten durch effizienten Einsatz von Energie bei gleichzeitigem Engagement für die Umwelt zu senken. Unsere Energieberater kommen auch gerne zu einem persönlichen Gespräch vorbei.